Letzten Mittwoch, den 29. April, fand die Vorläufige Maßnahme Nr. 959/20, das in seiner Kunst. 4., verlängert den Beginn der Gültigkeit des Allgemeines Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten für den 03. Mai 2021, Änderung von Artikel 65, Punkt II Gesetz Nr. 13.709, 14. August 2018 – LGPD.
Vor der Veröffentlichung des MP, der Rechnung Nr. 1.179/20, das die Not- und Übergangsrechtsordnung der Rechtsbeziehungen im Privatrecht in der Zeit vorsieht Bewältigung der Covid-19-Pandemie, die den Vorschlag enthielt, dass das LGPD am 01. Januar 2021 in Kraft treten soll.
Ein weiterer Aspekt, der im aktuellen Gesetzentwurf hervorgehoben werden sollte, betrifft den Beginn der Frist für die Verhängung von Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung der durch das LGPD auferlegten Verpflichtungen, deren Text den Beginn ihrer Gültigkeit um weitere 12 Monate verlängert, so dass sie Sanktionen könnten erst ab August 2021 verhängt werden.
Es ist erwähnenswert, dass die PL ein Notfallformular angenommen hat, das es der Abgeordnetenkammer ermöglicht, jederzeit abzustimmen. Bis zur Genehmigung ist unser Datum für das Inkrafttreten der LGPD jedoch der 03. Mai 2021, Kalender festgelegt von MP 959/20.
Um weitere Einzelheiten zu Bill 1.179/20 zu erfahren, besuchen Sie unsere Bericht über Covid-19 und die rechtlichen Auswirkungen der Pandemie.
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Fontes:
http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2019-2022/2020/Mpv/mpv959.htm
https://www25.senado.leg.br/web/atividade/materias/-/materia/141306
Veröffentlicht von:
© 2024 Vanzin & Penteado Advogados Associados.