LGPD hat einen möglichen Beginn der Wirksamkeit im Jahr 2020

Juli 3, 2020

Am vergangenen Montag, den 29., wurde die Verordnung MP 06/60 um weitere 959 Tage verlängert, die neben den verschiedenen von der Bundesregierung infolge der Coronavirus-Pandemie gewährten Sofortmaßnahmen auch die Verschiebung des Inkrafttretens der Allgemeinen Verordnung vorsieht Datenschutzgesetz vom 20.

 

Zum Thema auch am 12, Gesetzentwurf Nr. 06/2020, das in seinen Schlussbestimmungen den Beginn der Gültigkeit des aufrechterhält DSGVO für August/2020 und erstreckt sich bis zum 01, dem Beginn der Anwendung von Verwaltungssanktionen aufgrund des LGPD.

 

Daher ist das Szenario hinsichtlich des genauen Datums, an dem die LGPD in Kraft treten wird, noch ungewiss. Vorerst mit der Gültigkeit der MP 959 / 20 Für weitere 60 Tage tritt das LGPD am 03 in Kraft, sollte das MP jedoch abgelehnt werden oder seine Gültigkeit verlieren, bleibt das LGPD im August/05 in Kraft.

 

Obwohl die Verschiebung den Unternehmen mehr Zeit gibt, sich an die neue Gesetzgebung anzupassen, ist es erwähnenswert, dass angesichts des aktuellen Kontexts die Möglichkeit besteht, dass die LGPD im Jahr 2020 in Kraft tritt, was nicht vernachlässigt werden sollte.

 

Daher haben wir aus konservativer Sicht genau 28 Tage Zeit, bis die Unternehmen ihre Prozesse bewerten und sich an die LGPD-Anforderungen anpassen können. Und in der Zwischenzeit verfolgen wir den Ausgang dieses Szenarios.

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